Wir verkleinern den Bundestag.
Künftig wird die Regelgröße des Bundestages 630 Sitze betragen. Es wirdkeine Überhang-und Ausgleichsmandate mehr geben. Damit ist sichergestellt, dass der Bundestag nicht wie in den vergangenen Legislaturperioden immer weiter anwächst. Es bleibt bei 299 Wahlkrei-sen, dazu kommen 331 Listenplätze. Wir erhöhen die Regelgröße also moderat um 32 Sitze von 598 auf 630 Sitze. Damit wird sichergestellt, dass mehr direkt gewählte Kandidie-rende ins Parlament einziehen können und weniger Wahlkreise unbesetzt bleiben.
Vorgesehen ist weiterhin eine einfache 5-Prozent-Hürde, die für alle Listen und Parteien gilt. Einzige Ausnahme sind Einzelbewerber:innen, die ohne Parteibindung in Wahlkreisen erfolgreich sind. Die Grundmandatsklausel fällt also künftig weg. Bislang hat diese dazu geführt, dass Parteien bei drei gewonnenen Direktmandaten bei der Sitzverteilung entspre-chend ihres Zweitstimmenergebnisses berücksichtigt wurden, auch wenn dieses unter fünf Prozent lag. Des Weiteren wird die Bezeichnung „Erststimme“ und „Zweitstimme“ beibehal-ten. Wir schaffen eine wirksame Verkleinerung des Parlaments, die sicherstellt, dass die Kon-trollfunktion und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages weiterhin gewährleistet bleibt. Mit dieser Reform stärken wir auch die demokratische Legitimität und zeigen erneut, die Ampel kann Reformen angehen und umsetzen, auch solche, die uns betreffen.