Bundestagsabgeordneter Armand Zorn (SPD) begrüßt geplante BAföG-Reform
Künftig sollen mehr Menschen BAföG bekommen und Geförderte mehr davon haben
Der Frankfurter Bundestagsabgeordnete Armand Zorn (SPD) begrüßt die geplante BAföG-Reform. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf wird heute erstmalig im Bundestag beraten. Dazu erklärt Zorn: „Wir öffnen das BAföG wieder für die Breite der Gesellschaft, indem wir die Freibeträge so stark ausweiten wie seit Jahren nicht mehr. Zudem erhalten Studierende, aber auch Schülerinnen und Schüler mehr Unterstützung bei steigenden Kosten und hohen Mieten. Wer wenig Geld hat, bekommt so bessere Bildungschancen. Dies ist allerdings nur der erste Schritt; mit weiteren Reformen wollen wir das Bafög in dieser Wahlperiode grundsätzlich erneuern.“
Im vergangenen Jahr erhielten in Hessen knapp 50.000 Studierende und 15.500 Schülerinnen und Schüler Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Einkommensfreibeträge um 20 Prozent angehoben. Die Bedarfssätze steigen um fünf Prozent und der Förderhöchstbetrag wächst auf 931 Euro (heute 861 Euro). Mehr Geld gibt es auch beim Wohnzuschlag, der auf 360 Euro steigt; ganz besonders wichtig in einer Stadt wie Frankfurt mit sehr hohem Mietpreisniveau. Wer eigene Kinder betreut, erhält künftig 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren. Auch die Altersgrenze wird vereinheitlicht und steigt auf 45 Jahre, sodass länger ein BAföG-Anspruch besteht. Außerdem wird der Vermögensfreibetrag auf 45.000 Euro angehoben. BAföG-Restschulden können künftig nach 20 Jahren antragslos erlassen werden. Zusätzlich wird der BAföG-Antrag digitaler und damit auch einfacher. Die Änderungen sollen ab dem Wintersemester 2022/23 gelten beziehungsweise dem Beginn des neuen Schuljahres. Der Bundestag muss der BAföG-Reform noch zustimmen.
Zorn fügt hinzu: „Für die weitere BAföG-Reform wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir etwa einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und eine elternunabhängige Basisförderung für alle Studierenden einführen.“ Außerdem soll in einem weiteren Gesetzesverfahren noch ein Nothilfemechanismus auf den Weg gebracht. Damit reagiert die Regierungskoalition auf die Erfahrungen der Corona-Pandemie. Denn in der Krise sind viele Studierende in Geldnot geraten, weil zum Beispiel ihr Nebenjob weggebrochen ist. Deshalb soll im BAföG ein Instrument verankert werden, mit dem in einer ähnlichen Krise der BAföG-Anspruch erheblich und zeitlich befristet ausgeweitet werden kann. Damit soll verhindert werden, dass Studierende erneut in eine ähnliche Notlage geraten und ihre Ausbildung abbrechen müssen.