Soforthilfen für Dezember sind beschlossen
Wir wollen euch helfen, die angestiegenen Energiepreise besser zu bewältigen. Deswegen sind die Soforthilfezahlungen für Dezember beschlossen.
Was bedeutet das?
Abschlagszahlung werden im Dezember erlassen für Haushalte und kleinere Unternehmen, die über sogenannte Standardlastprofile (SLP) abgerechnet werden und weniger als 1.500 Megawattstunden Gas im Jahr verbrauchen.
Für die Jahresendabrechnung heißt das Folgendes: Die Entlastung wird auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Lieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des Gaspreises vom Dezember errechnet.
Im Bereich Wärme gibt es eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags zuzüglich eines Anpassungsfaktors bemisst.
Niemand wird alleine gelassen!
Weiterführend Infos gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima: