Lobbyismus als Vertretung von Interessen gegenüber der Politik gehört zum Wesen der Demokratie. Aber Lobbyismus muss transparent sein. In der letzten Wahlperiode haben wir trotz des Widerstands der Unionfraktion das Lobbyregister eingeführt, das seit dem 1. Januar 2022 die Einflussnahme von Lobbyist:innen auf politische Entscheidungsprozesse transparenter macht. Lobbyist:innen, die Kontakt mit dem Bundestag oder mit der Bundesregierung aufnehmen, müssen sich registrieren und angeben, in wessen Auftrag sie agieren und auf welchem Themengebiet sie Interessen vertreten.
Seit der Einführung haben sich in der Praxis Lücken gezeigt, die wir nun schließen, um das Gesetz noch besser zu machen. Künftig müssen Lobbyist:innen angeben, auf welches konkrete Vorhaben sich die Interessenvertretung bezieht. Außerdem müssen alle Lobbyist:innen dann Angaben zur Finanzierung ihrer Tätigkeit machen. Wenn Auftragnehmer Aufträge für Interessenvertretungen weitergeben, wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Offengelegt wird auch, wer als Mandats- oder Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt. Zugleich reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für Lobbyist:innen, der durch die weitgehende Angabepflicht entsteht.